Lasst die eBooks ankommen! [Adventskalender]

Theoretisch sind eBooks inzwischen in der Branche angekommen. Jetzt gilt es, dieser Publikationsform auch in der Praxis den Platz einzuräumen, den sie braucht.

Maximilian Schönherr @ Wikimedia Commons

eBooks sind in den letzten Jahren sukzessive Teil der Branchendiskussion geworden, inzwischen kann man das Thema als „angekommen“ bezeichnen. Wo man sich etliche Jahre auf den Messen noch eher partiell und vor allem visionär mit dem digitalen Lesestoff und den dazugehörigen Lesegeräten beschäftigt hat (obwohl mit ersten eBooks schon lange vorher experimentiert wurde, ich sage nur Perry Rhodan und „Rocket-eBooks“) – ist die Auseinandersetzung inzwischen alltäglich geworden. Zumindest in der Theorie. Bei den kleinen Details des Alltags sieht das aber oft noch anders aus. Dort rutschen eBooks noch täglich „unten durch“. Z.B. beim Anmeldeprozedere für Ausstellungen und Preisverleihungen. Im Anmeldeformular für die Münchner Bücherschau gibt es zwar die Teilgruppe 8, mit der auch eBooks abgedeckt werden, unter 2.2 der Ausstellungsbedingungen heißt es aber gleichzeitig, dass „bei Anmeldung eigener Standeinheiten […] mind. 10 unterschiedliche Titel auszustellen“ sind. Als potentieller Aussteller digitaler Bücher kommt man hier ins Grübeln. Muss man mindestens 10 eBooks auf einem Reader mit dabei haben? Oder muss man mindestens 10 Reader am Stand anbringen, vielleicht mit jeweils nur einem aufgespielten eBook?

Ähnlich sieht es bei den Teilnahmebedingungen vieler Preise aus, der Fokus liegt auf dem „gedruckten“ Wort, wo es doch eigentlich um den Inhalt geht:

„Verlage können sich mit bis zu zwei deutschsprachigen Romanen aus dem jeweils aktuellen oder geplanten Programm um die Auszeichnung bewerben. Es können auch Titel gemeldet werden, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen. In diesem Fall wird zunächst das Manuskript eingereicht. Die Bücher müssen nachgereicht werden, sobald sie in gedruckter Form vorliegen.“

heißt es z.B. beim Deutschen Buchpreis. Von digitalen Originalausgaben keine Spur. Muss man eine solche, zumindest um sie einreichen zu können, pro Forma einmal drucken lassen?

Ich will aus solchen Teilnahmebedingungen keinen Boykottversuch von eBooks herauslesen, bewahre. Aber in den schlichten Details liegt offen, dass eBooks im Moment noch häufig lediglich als Zweit- oder Drittverwertung wahrgenommen werden. Nicht anders bei der Wikipedia. Unter den Literaturangaben ist es nicht erwünscht, eBooks anzuführen. Sie seien nicht zitierfähig. Dann doch bitte das gedruckte Buch. (Einmal ganz davon abgesehen, dass es inzwischen gerade im wissenschaftlichen Bereich genügend digitale Publikationen gibt, die technisch zitierfähig sind …).

Fakt ist, dass ein eBook natürlich eine Form der Zweitverwertung sein, aber genauso einen Text als Originalausgabe transportieren kann. Ich wünsche mir, dass eBooks im nächsten Schritt als genau das anerkannt werden: als eigenständige Publikationsform für Originalausgaben. Und wenn sich dieses Verständnis heimlich, still und leise im Kleingedruckten eingenistet hat, dann ist es angekommen, das eBook.

Sabine Hafner ist Geschichtenliebhaberin und arbeitet bei hey! publishing täglich an der Etablierung digitaler Bücher. Facebook, Xing

2 Gedanken zu „Lasst die eBooks ankommen! [Adventskalender]“

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