Über einen Spiegel Online-Artikel bin ich an einer Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hängengeblieben. Der Autor fasst u.a. zusammen, dass sich die Justizministerin für das Recht auf Anonymität im Internet ausgesprochen hat:
Pöbeleien gebe es nicht erst, seitdem es Blogs und Foren gebe. In den Straßen, auf Marktplätzen und Foren werde „ganz anonym aus der Menge heraus krakeelt und gespottet“, so die Ministerin. „Für ein Mehr an Freiheit durch das Internet“ müsse man mit „gelegentlichen anonymen Entgleisungen leben können.“
Nach weiterer Recherche bin ich dann hier auf den Originalwortlauf der Rede gestoßen – und habe eine Einschätzung von prominenter politischer Stelle vorgefunden, der ich wirklich zustimmen kann.
Recht auf Anonymität
Das Thema des anonymen Surfens habe ich vor ein paar Tagen in einem Artikel schon behandelt, weswegen ich hier nur kurz die Argumentation Leutheusser-Schnarrenbergers nachzeichnen möchte.
Wen träfe denn ein Klarnamenzwang in erster Linie? Es träfe vor allem die Minderheiten, die Ängstlichen und Schwachen. Die Menschen, die sich am dringlichsten auf Pseudonyme verlassen, sind diejenigen, die von der Gesellschaft am meisten ausgegrenzt werden. Darunter sind Missbrauchsopfer, politische Aktivisten, Kranke, Menschen mit besonderer sexueller Ausrichtung, Kinder- und Jugendliche. […]
Ein Verbot von Anonymität und Pseudonymität im Internet hieße also, gerade die Mindermeinungen verstummen zu lassen, die eine liberale, pluralistische Gesellschaft erst ausmachen – und wäre in Deutschland daher auch verfassungsrechtlich hoch problematisch.
Für den politischen Diskurs bietet die Möglichkeit der verdeckten Meinungsäußerung übrigens einen wichtigen Vorteil: Sie schafft ein sehr niedrig-schwelliges Angebot auch für solche Menschen, die bisher nicht aktiv am politischen Meinungsbildungsprozess teilgenommen haben.
Anonymität ist laut der Justizministerin also ein Mittel zu breiter Meinungsäußerung. Im Zuge dessen muss die Gesellschaft dann auch in der Lage sein, weniger erwünschte Meinungen zu tolerieren – was aber nichts Neues ist. Als Vergleich führt sie die anfangs erwähnten anonymen Zwischenrufer auf. Das Internet ist damit „nur“ ein weiterer Marktplatz zur Meinungsäußerung.
Datensparsamkeit und Datenschutz
Mit zunehmender Anonymität (bei Leutheusser-Schnarrenberg abgegrenzt zu Pseudonymität) gäbe es dann auch mehr Privatsphäre:
Wer vor diesem Hintergrund einen Zwang von Klarnamen im Internet fordert, will nicht nur einen parteiübergreifenden Konsens für mehr Datensparsamkeit und -schutz im Internet aufkündigen, sondern in das glatte Gegenteil verkehren. Bester Schutz der Privatsphäre ist nämlich die Möglichkeit der Nichtnennung des eigenen Namens.
Ein achtsamer Umgang mit den eigenen Daten setzt natürlich auch das Wissen voraus, wer die Daten speichert, wie sie verwendet und an wen sie weitergegeben werden.
Wir müssen deshalb verbesserte Rahmenbedingungen schaffen, um informierte und freie Entscheidungen über die Nutzung der eigenen Daten zu erleichtern. Ein sinnvoller Weg dazu ist die Errichtung einer Stiftung Datenschutz – hier müssen die Vorbehalte und Bedenken des Bundesinnenministeriums endlich aus dem Weg geräumt werden, damit die Stiftung – wie vom Innenministerium wiederholt angekündigt – nun wirklich ihre Arbeit aufnehmen kann.
Vorstoß in Richtung Kulturflatrate
Einen weiterer Beitrag, um mir ein wenig Glauben in die Netzpolitik zurückzugeben, kam übrigens von den Grünen. Wie Börsenblatt Online berichtet, macht sich einer der Grünen-Netzexperten, Konstantin von Notz, weiter für eine Kulturflatrate stark. Die Kulturflatrate ist momentan das Modell, das mich am meisten überzeugt, in erster Linie deshalb, weil es meinen Nutzungsgewohnheiten entgegenkommt. Einmal zahlen und dann ungestört konsumieren können, ohne sich ein weiteres Mal um Abrechnung kümmern zu müssen – das ist das, was ich unter Komfort verstehe.