Das bedeutet, dass die Deutsche Nationalbibliothek ihrem gesetzlichen Auftrag, das deutsche Web für nachfolgende Generationen zu archivieren, nicht nachkommen kann.
Letzten Endes liegt das Problem hier wieder wie so oft darin, dass immaterielle Güter in digitaler Form an keinen physischen Träger mehr gekoppelt sind. (neunetz.com)
Wie stellen sich die Gesetzgeber eigentlich vor, dass unseren Kindern einst die Geschichte des Internets vermittelt wird? Vermutlich gar nicht. Also fordern wir doch mit Helen Lovejoy: