Das Leistungsschutzrecht: Verliert das Web den Hyperlink?

Sowohl Golem.de als auch netzpolitik.org befassen sich mit der Möglichkeit, dass die (deutschsprachige) Wikipedia demnächst ohne externe Links auskommen müssen könnte:

In Wikipedia-Artikeln gibt es Weblinks mit weiterführenden Informationen, bei denen fraglich sei, ob sie unter das Zitatrecht fallen. Bislang sei vollkommen unklar, ob diese Links, die jeweils die Überschriften von Presseartikeln enthalten, eine Verletzung des neuen Leistungsschutzrechts darstellen. Laut der Begründung des Bundesjustizministeriums sollen Links zwar nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen, unsicher ist jedoch, ob dies auch für den verlinkten Text gilt. (Golem.de)

Beide Quellen beziehen sich damit auf eine Pressemitteilung der Wikimedia Foundation. Wird das Realität, verliert die (deutschsprachige) Wikipedia entsprechend einigen Wert als Quelle und vor allem Rechercheanfang. (Dann nutze jedenfalls ich vermutlich nur noch die englischsprachige.) Und gleichzeitig verliert das deutsche Web mit einer Einschränkung der Linkfreiheit viel von seiner Hauptfunktion – was ist das Web anderes als verlinkte Hypertexte?

Eine weitergehende rechtspolitische Analyse, bei der das geplante Leistungsschutzrecht naturgemäß nicht gut weg kommt, findet sich ebenfalls bei Netzpolitik.

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